Sachverständigen-Büro

Mag. Irina Scharinger verfügt durch langjährige Tätigkeit in der Immobilienbranche über eine weitreichende Erfahrung und außerordentliche Marktkenntnis auf dem Immobiliensektor. Sie ist Mitglied im Hauptverband der allgemein beeideten gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs-Fachgruppe Immobilien.

 

Seit 2016 ist Sie allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige und besitzt gerichtliche Eintragungen für folgende Fachgebiete:

  • Immobilienverwaltung
  • Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser (Baugründe)
  • Baugründe
  • Nutzwertfeststellung, Parifizierung

Leistungen

Wir bewerten Immobilien im Auftrag von Gerichten sowie im Rahmen von Privatgutachten oder Kurzgutachten.
  •  Ermittlung des Verkehrswertes von bebauten und unbebauten Grundstücken inkl. Rechte und Lasten (bspw. Baurecht, Superädifikat, Wegerecht, Leibrenten etc.)
  • Ermittlung des Verkehrswertes von Einfamilienhäusern, Zinshäusern, Eigentumswohnungen etc.
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten für steuerliche Zwecke, insbesondere Ermittlung der Abschreibungsbasis inklusive Darstellung der Restnutzungsdauer
  • Ermittlung und Überprüfung der angemessener Miete
  • Stellungnahmen zu Gutachten und Exposés
  • Erstellung von Nutzwertgutachten - egal ob es sich um kurzfristige Änderungen und Ergänzungen durch Zu- und Umbauten oder im Zusammenhang mit der Begründung von Wohnungseigentum handelt

Ablaufschema

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens als Privatgutachten ist im Normalfall innerhalb von 10 bis 15 Arbeitstagen nach Auftragserteilung möglich.

  1. Vorgespräch und Auftragserteilung
    Erörterung des Bewertungsumfanges
    Terminvereinbarung für Besichtigung der Immobilie (Befundaufnahme)
    Honorarvereinbarungen

  2. Befundaufnahme
    Objektbesichtigung inkl. Fotodokumentation

  3. Informationsbeschaffung
    Einholung einer aktuellen Grundbuchsabschrift
    Erhebungen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
    Erhebungen bei der Gemeinde (bspw. Flächenwidmungs- und Bebauungspläne)
    Erhebungen bei der Baubehörde
    Ermittlung von grundstücksbezogenen Rechte und Belastungen
    Erhebung von Vergleichswerten

  4. Erstellung des Gutachtens
    Verfassen von Befund und Gutachten
    Zusammenstellung der Anlagen (Fotodokumentation, Flächenwidmung, Bestandspläne etc.)

  5. Nachbesprechung
    Erläuterung des Gutachtens